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Digitalisierungsförderung in Südtirol.

Das Land übernimmt 60 % der Kosten, wenn ein kleiner Betrieb digitale Werkzeuge einführt. Das gilt auch für eine Hotelsoftware wie HANS.

Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen, ausdrücklich auch im Tourismus. Hier steht, wer einreichen kann, welche Kosten zählen und in welcher Reihenfolge der Antrag läuft. Die Frist ist jedes Jahr der 30. September.

Was das Land fördert.

Mit dem Programm „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028“ zahlt das Land Südtirol 60 % der anerkannten Ausgaben, wenn ein Betrieb digitale Technik einführt. Der Erwerb von Softwarelizenzen ist darin ausdrücklich genannt.

Je Antrag müssen die Ausgaben zwischen 2.000 und 15.000 Euro liegen, der Beitrag beträgt damit 1.200 bis 9.000 Euro. Er ist eine De-minimis-Beihilfe der EU und zählt zu dem, was Ihr Betrieb in drei Jahren insgesamt an solchen Beihilfen erhalten darf.

Wer einreichen kann.

Kleinstunternehmen, die in Südtirol ihre Haupttätigkeit ausüben, im Tourismus ebenso wie in Handwerk, Handel oder Dienstleistung. Nach der Definition der EU hat ein Kleinstunternehmen weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Darunter fallen viele Garnis, Pensionen und kleine Familienhotels. Der Betrieb muss im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein, als Einzelunternehmen oder Gesellschaft.

Welche Kosten zählen.

Förderfähig sind Softwarelizenzen, Kauf und Anpassung von Software, die Website und der Verkauf im Internet, Schulungen für Inhaber und Mitarbeitende sowie Beratung. Die Ausgaben müssen mit der Tätigkeit des Betriebs in Südtirol zusammenhängen.

Bei Beratung und Schulung verlangt das Land im Kostenvoranschlag die Tage oder Stunden mit ihrem Einzelpreis. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung reicht dafür nicht.

Was bei HANS darunter fällt.

Sie können das gesamte Angebot für HANS einreichen: das Abo als Softwarelizenz, dazu Zusatzmodule, die Einrichtung Ihres Hauses und die Einschulung Ihres Teams.

Auf Wunsch stellen wir das Angebot so aus, dass Sie es dem Antrag als Kostenvoranschlag beilegen können: Leistungen, Zeitraum und Einzelpreise getrennt. Den CUP, den einheitlichen Projektcode, schreiben wir auf jede Rechnung. Ohne ihn erkennt das Land eine Rechnung nicht an.

So läuft der Antrag.

Die Reihenfolge entscheidet. Sie holen den Kostenvoranschlag ein und schicken ihn mit dem Antragsformular per PEC an den Funktionsbereich Tourismus des Landes. Erst danach beginnt das Projekt. Ist es abgeschlossen, reichen Sie mit Rechnungen und Zahlungsbelegen den Auszahlungsantrag ein.

Auf den Antrag kommt eine Stempelmarke über 16 Euro, die sich auch online zahlen lässt. Je Betrieb ist ein Antrag im Jahr möglich. Ausgezahlt wird laut Land in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach dem Auszahlungsantrag.

Einreichen bis 30. September.

Die Frist gilt jedes Jahr, und der Antrag muss vor dem Projekt liegen. Rechnungen, die vor dem Antrag ausgestellt wurden, erkennt das Land nicht an; nur Akontorechnungen sind davon ausgenommen. Wer HANS mit Förderung einführen will, stellt also zuerst den Antrag.

Häufige Fragen.

Wird auch das Abo einer Hotelsoftware gefördert?
Ja. Das Programm nennt den Erwerb von Softwarelizenzen ausdrücklich, und das Abo für HANS ist eine solche Lizenz. Einreichen können Sie das gesamte Angebot, mit Modulen, Einrichtung und Schulung. Ob ein Antrag bewilligt wird, entscheidet das zuständige Landesamt.
Wie hoch ist der Beitrag?
60 % der anerkannten Ausgaben. Die Ausgaben je Antrag müssen zwischen 2.000 und 15.000 Euro liegen, der Beitrag beträgt also höchstens 9.000 Euro.
Ist mein Betrieb ein Kleinstunternehmen?
Wenn er weniger als zehn Personen beschäftigt und Jahresumsatz oder Bilanzsumme 2 Mio. Euro nicht übersteigen. Beschäftigte zählen dabei in Jahresarbeitseinheiten, Saisonkräfte also anteilig. Im Zweifel klärt das Ihre Steuerberatung.
Was, wenn ich die Frist verpasse?
Dann reichen Sie bis zum 30. September des nächsten Jahres ein, das Programm läuft bis 2028. Rechnungen, die vor einem Antrag ausgestellt sind, zählen für ihn nicht.

Amtliche Beschreibung, Formulare und Kontakt des Landes: Digitalisierung von Kleinstunternehmen auf MyCivis

Kostenvoranschlag anfordern.

Schreiben Sie uns, wie viele Zimmer Ihr Haus hat und wann Sie starten möchten. Sie bekommen ein Angebot, das Sie dem Antrag beilegen können.